Fahranfänger- Regelung
Führerscheinneulinge und Fahranfänger bekommen es von vielen Versicherungsgesellschaften durch die Blume gesagt, dass sie nicht gerade beliebt bei den Versicherungen sind. Dies drückt sich ganz klar im Beitrag (Versicherungsprämie) aus. Üblicherweise ist als Einstieg in die Autoversicherung für Fahranfänger die Schadenfreiheitsklasse 0 vorgesehen. Das entspricht satten 230 Prozent. Grob über den Daumen gepeilt kann der Jahresbeitrag rund 10mal höher für eine KFZ-Haftpflichtversicherung sein, als bei einem Fahrer in der höchsten Schadensfreiheitsklasse bei 25 Prozent bekäme.
Sollte der jüngste Fahrer (Studenten/Fahranfänger) unter 23 Jahre alt sein, so ist bei einem anderen namhaften deutschen Versicherer ebenfalls die Einstufung in die Zweitwagenreglung SF2 (85%) möglich, wenn bei diesem Versicherer bereits ein Fahrzeug der der Eltern als Erstfahrzeug versichert und mindestens in SF3 eingestuft ist. Als zusätzliche Voraussetzungen gelten Versicherungsnehmer und Halter muß ebenfalls die gleiche Person sein. Der jüngste Fahrer darf unter 23 sein.
Wird das Zweitfahrzeug vor dem 01.07. eines Jahres angemeldet/ versichert, so erfolgt die Einstufung zum nächsten 01.01. bereits von SF 2 auf SF 3 . Sollte das Zweitfahrzeug erst nach dem 01.07. zugelassen/versichert werden, so erfolgt die Einstufung auf SF 3 erst zum 01.01. des darauffolgenden Jahres.
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