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ZweitWagen Regelung


Für die Zweitwagenreglung gilt in der Regel die Einstufung zwischen SF2 (85%), SF1 (100%) und SF1/2 (120/140%).

Vorraussetzung für diese Zweitwagenreglung ist, daß das Erstfahrzeug bei dem gleichen Versicherer mindestens in SF2 (85%) eingestuft ist.

Unter bestimmten Vorraussetzungen stufen einzelne Versicherer das Zweitfahrzeug auch in die gleiche SF-Klasse ein, wie das dort versicherte Erstfahrzeug.

Wird das Zweitfahrzeug bei einer anderen Gesellschaft als das Erstfahrzeug versichert, wird die Einstufung in der Regel in SF1/2 (120/140%) eingestuft. Es gibt einzelne Versicherer, die das Zweitfahrzeug unter bestimmten Vorraussetzungen in SF2 (85%) einstufen, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei dieser Gesellschaft versichert ist.
 

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